Warum Energieausweis
Dies bedeutet für Hausbesitzer, dass sie neuen Mietern und Eigentümern ab 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen müssen.Die Vorlage eines Energieausweises ist ab 2008 bei der Vermietung, dem Verkauf oder dem Bau einer Immobilie Pflicht und dieser muss bei öffentlichen Gebäuden über 1.000 m² an gut sichtbarer Stelle angebracht werden.
Die Pässe haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Der Energieausweis ist die beste Chance, ein Qualitätssiegel für ein Gebäude zu erhalten.
Unabhängig davon, ob Sie Immobilien verkaufen oder vermieten, wird die energetische Qualität des Gebäudes für mögliche Interessenten einen immer höheren Stellenwert bei der Entscheidungsfindung einnehmen.
Zudem können die im Rahmen der Energieausweiserstellung aufgenommenen Gebäudedaten für die genaue Planung einer angestrebten Modernisierungsmaßnahme Verwendung finden und weitere Kosten einsparen.
Nach Angaben vom Deutschen Mieterbund und der Deutschen Umwelthilfe fallen 95% des Energieverbrauches im Gebäudebestand in Altbauten an, die bis 1982 errichtet wurden - also in einer Zeit ohne jegliche Vorgaben für den Wärmeschutz.
Rechtlicher Hintergrund: die EU-Richtlinie 2002/91/EG
Die EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss von den Mitgliedstaaten durch nationale Vorschriften spätestens 2006 umgesetzt werden.
Eine Kernforderung ist der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz, der in Deutschland als Energiepass eingeführt wird.
Vorgelegt werden muss dieser beim Bau, beim Kauf oder bei der Vermietung von Gebäuden, um dem potenziellen Eigentümer, Käufer oder Mieter, die energetische Qualität des Gebäudes transparent zu machen.
Die Vorlage eines Energiepasses wird für die genannten Wohn- und Nichtwohn-Gebäude obligatorisch und dient der Vergleichbarkeit hinsichtlich der Energieeffizienz.