Welche Energieausweise schreibt die EnEV 2014 vor
Welche Energieausweise schreibt die EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) vor?Energieausweise für Neubauten sowie für wesentliche Änderungen oder Erweiterungen im Bestand, wenn auch die Berechnungen durchgeführt wurden -> Der Eigentümer muss den Energieausweis der Landesbehörde auf Verlagen vorlegen.
Energieausweise im Bestand samt Empfehlungen zur Modernisierung bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder Nutzungseinheit -> Der Verkäufer oder Mieter muss den Energieausweis potentiellen Käufern oder Mietern auf Verlangen zugänglich machen.
Öffentliche Energieausweise für große Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr -> Der Eigentümer muss den Energieausweis gut sichtbar aushängen.
Berechneter Energiebedarf oder erfasster Energieverbrauch im Energieausweis?
Nur Bedarf -> Für Neubauten und wesentliche Änderungen im Baubestand wird der Energieausweis aufgrund des berechneten Bedarfs ausgestellt.
Wahlfreiheit - Bedarf oder Verbrauch -> Für alle Energieausweise im Baubestand bei Verkauf, Leasing oder Neuvermietung mit der folgenden Ausnahme:
Bedarf -> Für Wohngebäude im Bestand mit bis zu vier Wohnungen ist bei Verkauf oder Neuvermietung der Bedarfsausweis ab 1. Oktober 2008 Pflicht, wenn der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude weder bei Baufertigstellung noch seither die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO 1977) erfüllt.